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Stationäre Versorgung

Kurzinformation zu den Unterschieden, die es bei der Versorgung von Wachkomapatienten in stationären Pflegeeinrichtungen gibt.
Das Sozialgesetzbuch (SGB XI) beschreibt die Leistungen der Pflegeversicherung, sowie die Art und Weise der Versorgungsmöglichkeiten. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.

Alle vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen unterliegen der Prüfung durch die Heimaufsicht (Einhaltung des Heimgesetzes) und des Medizinischen Dienstes MDK (Pflegequalität).  Die Ausgestaltung des Heimgesetzes ist Ländersache. Dadurch sind die Bestimmungen und Vorgaben in jedem Bundesland etwas unterschiedlich.

Im Internet eingeben „Heimgesetz“ und Ihr Bundesland, z.B. „Heimgesetz Niedersachsen“.

Für Menschen im Wachkoma gibt es im Wesentlichen drei Varianten der Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

1. Unterbringung in einem „normalen“ Pflegeheim
Einzelne Patienten/Bewohner im Wachkoma werden in diesem Heim versorgt, es stehen in den verschiedenen Wohnbereichen einer Einrichtung sog. „Streubetten“ für Schwerstpflegebedürftige Menschen (mit/ohne Wachkoma) zur Verfügung.  

2. Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, die ein kleines Kontingent an „Spezialplätzen“ vorhält, für Menschen mit besonders hohem, pflegerischen Aufwand. (z. B. Dauerbeatmete Menschen oder Menschen im Wachkoma); meist gibt es hier einen eigenen Wohnbereich für dieses Patientenklientel.

3. Unterbringung in einer „Spezialeinrichtung“ der Phase F, die sich auf Langzeit-Rehabilitation auf der Grundlage von Qualitätsstandards spezialisiert hat und ein Pflege- und Betreuungskonzept dafür hat. (z.B. Rahmen-Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR)

Die drei Formen der Unterbringung unterscheiden sich vor allem im Personalschlüssel. Wie viele Pflegefachkräfte / Pflegehelfer insgesamt für die Bewohner zur Verfügung stehen ist ein wichtiges Versorgungs- und Kostenkriterium.

Deshalb bestehen auch große finanzielle Unterschiede zwischen den drei Varianten. Generell kann man sagen, je mehr und besser qualifiziertes Pflegepersonal/Therapeuten für die Bewohner zur Verfügung steht, desto höher werden die monatlichen Heimkosten sein.

Ein sehr wichtiges Kriterium für die Entscheidung, welche Pflegeeinrichtung in Frage kommt, ist die Wohnortnähe der Angehörigen zur Pflegeinrichtung. Häufige und regelmäßige Besuche von Angehörigen und Freunden sind für Betroffene sehr wichtig.

Wir raten Ihnen:
Fangen Sie rechtzeitig an, sich mit einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu beschäftigen.

Schauen Sie alle vorhandenen Möglichkeiten persönlich an.

Lassen Sie sich durch die Einrichtung führen und aktivieren Sie dabei alle Sinne.

Sprechen Sie auch mit Pflegekräften und Angehörigen anderer Bewohner.

Fragen Sie nach der fachlichen Qualifikation der Pflegekräfte und ob welche Schulungen regelmäßig stattfinden. Beobachten Sie, ob die Bewohner im Rollstuhl sitzen oder alle „nur“ im Bett liegen.

Achten Sie bei der Besichtigung darauf ob „Leben“ auf den Stationen ist und fragen Sie ruhig auch bei der Heimleitung nach, ob Bewohner täglich in den Rollstuhl „mobilisiert“ werden soweit es der Gesundheitszustand zulässt.

Lesen Sie die Informationen über die Pflegeeinrichtungen im Internet unter www.pflegelotse.de


 
 
 
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