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Häusliche Versorgung

Zu Hause leben…
das ist auch Menschen im Wachkoma mit schwersten Beeinträchtigungen in vielen Fällen möglich und eine förderliche Lebenssituation für Betroffene und für Angehörige. Dabei ist vieles zu bedenken und es sind eine Reihe von Voraussetzungen zu schaffen.

Häusliche Versorgung heißt nicht unbedingt, dass Angehörige den Betroffenen tatsächlich vollständig selbst pflegen. Für die Pflege im engeren Sinne kann man in den meisten Fällen auf Unterstützung durch pflegerische Fachkräfte, aber auch auf erfahrene angelernte Kräfte zurückgreifen.

Durch Hausbesuche kann die ärztliche und therapeutische Versorgung mit Physio- und Ergotherapie, sowie Logopädie, auch zu Hause gewährleistet werden. Die Aufgabe von Angehörigen liegt dann insbesondere in Organisation und Koordination, vor allem aber in der Gestaltung des Alltags.

Eine Versorgung zu Hause erfordert von Angehörigen ein sehr hohes Engagement, und die Bereitschaft, eine große Verantwortung zu übernehmen.

Ähnlich wie bei Versorgung und Betreuung von Kindern muss man auf vieles, auf sehr vieles, verzichten und bereit sein, einschneidende Einschränkungen der eigenen Freiheit und Spontanität zu akzeptieren. Aber ähnlich wie auch im Falle von Kindern liegen darin Chancen auf Zufriedenheit, Ruhe und auch Glück, soweit man davon angesichts eines solchen Schicksals überhaupt reden kann.

Niemand sollte sich ohne gründliche Vorbereitung und Abwägung für eine Versorgung zu Hause entscheiden, aber auch niemand sollte dies vorschnell verwerfen.

In unserem Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e. V. finden Sie sowohl Fachkräfte als auch Menschen mit vielfältigen Erfahrungen in einer solchen außerordentlichen Lebenssituation, von denen Sie Informationen und Beratung erhalten können - und auch Unterstützung bei der sorgfältigen Planung eines solchen Schrittes.

Nehmen Sie unbedingt eine individuelle Beratung in Anspruch, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.

Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass eine patientengerechte Versorgung zu Hause nicht möglich ist, kann immer noch in eine Pflegeeinrichtung gewechselt werden.

Die folgenden Hinweise mit der Überschrift „Der Weg in die häusliche Versorgung“ sollen als Unterstützung für Betroffene und Angehörige sowie als erste Checkliste dienen.

Der Weg in die häusliche Versorgung
Patienten, die während der Frührehabilitation sowohl von der Trachealkanüle, als auch von der Beatmung abtrainiert werden konnten, sind in der Regel keine „Intensiv-Patienten“ mehr. Eine Versorgung zu Hause wird hier finanziell von der Pflegeversicherung mitgetragen, aber nicht zu 100 % abgedeckt.
(Siehe „Leistungen der Pflegeversicherung“ unter: www.bmg.bund.de)

Jedoch erstattet die Krankenkasse Kosten für notwendige Behandlungspflege, z.B. wenn der Pflegedienst behandlungspflegerische Maßnahmen übernimmt wie Verbände, Versorgung von Kathetern und Magensonden, ….

Diese Kosten kann der Pflegedienst mit der Krankenkasse direkt abrechnen. (siehe hierzu auch: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/11/)

Die Vorbereitungen und die Voraussetzungen von nicht intensivpflichtigen Patienten für die Pflege zu Hause sind in der Regel ähnlich wie bei der Versorgung von Patienten mit (noch) notwendiger Intensiv-Versorgung.

Ausnahme ist: Sie brauchen keinen Intensiv- bzw. 24-Std.-Pflegedienst. Ein normaler Pflegedienst mit Erfahrung im Umgang mit schwerst-pflegebedürftigen Menschen kann hier gesucht und beauftragt werden.


 

Wichtige Vorüberlegungen für die Versorgung zu Hause:

Welche Voraussetzungen liegen vor?
Wird der Patient beatmet? (Invasiv = über Trachestoma, noninvasiv = über Atemmaske);
Hat der Patient eine Trachealkanüle und besteht die Notwendigkeit des sog. endotrachealen Absaugens (= freihalten der Atemwege)?
Wenn beides oder eines der beiden Merkmale zutrifft, ist die Kostenübernahme über die Krankenkasse zu beantragen.
Achtung:
Eine Ernährungssonde (PEG) und ein Harnkatheter allein sind keine „Intensiv-Merkmale“.
Die Pflegekassen übernehmen den Sachleistungsanteil je nach Pflegestufe/Pflegegrad. Die Kosten der Behandlungspflege und Anwesenheitszeit der Pflegekraft trägt die Krankenkasse. Ob und wieviel der Patient, bzw. Sie als betroffene Angehörige zuzahlen müssen hängt von den Leistungsverhandlungen des Pflegedienstes mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Beratungsgespräche in der Rehaklinik
Eine Beratung mit den Ärzten und dem Sozialdienst der Rehaklinik, in welcher der zu Pflegende momentan versorgt wird, sollte stattfinden. Sie benötigen eine Verordnung über häusliche Krankenpflege und ein ärztliches Attest vom behandelnden Arzt der Klinik. Dies legen Sie dem Pflegedienst vor. Achten Sie auch darauf, dass in der Woche vor der geplanten Entlassung auch eine Pflegeeinstufung (sog. „Schnelleinstufung“) durch den Sozialdienst der Klinik bei der zuständigen Pflegekasse beantragt wird.

Pflegedienstsuche
Sie benötigen einen Pflegedienst, der sich auf häusliche Pflege mit evtl. Intensivpflege spezialisiert hat. Sie finden diese in der Regel im Internet unter www.Pflegelotse.de oder unter den Stichworten: Pflegedienst / 24-Std.-Pflege / häusliche Intensivpflege / ambulante Intensivpflege…
Sind Sie an ausländischen Pflegekräften interessiert, suchen Sie im Internet unter „Zentrale Auslands- Fachvermittlung“. Wollen Sie selbst deutsche Hilfskräfte einstellen können Sie diese bei www.minijob-zentrale.de anmelden.

Verlassen Sie sich bei der Suche nicht allein auf Beurteilungsnoten aus den Begutachtungen des MDK`s (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Nutzen Sie auch hier den Kontakt zu regionalen Selbsthilfegruppen unseres Verbandes um Gleichbetroffene zu fragen, welche Erfahrungen sie mit den Pflegediensten in Ihrer Region diesbezüglich haben.

Kontaktaufnahme mit Pflegediensten
Vereinbaren Sie mit den von Ihnen gewählten Pflegediensten (2-3) einen persönlichen Gesprächstermin. Hier sollten Sie sowohl die Kostenübernahme, als auch den Zeitpunkt ab wann die Pflege in welchem Umfang übernommen werden soll und die Vor- und Nachteile der häuslichen Versorgung nochmal genau besprechen.

Fragen Sie auch nach

  • der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,
  • ob diese auch Erfahrungen im Umgang mit Wachkoma-Patienten, bzw.
  • schwerst- pflegebedürftigen Patienten und
  • auch Zeit für die „aktivierende Gesundheitspflege“ haben?

Vereinbaren Sie mit dem Pflegedienst, dass Sie von der monatlichen Rechnung an die Krankenkasse eine Kopie erhalten. Ein korrekt arbeitender Pflegedienst wird das nicht ablehnen. Sie erhalten damit eine Kostenübersicht und können errechnen, wie viel Pflegegeld als Differenz Sie erhalten und wieviel Sie evtl. zuzahlen müssen.

Der Pflegedienst benötigt in der Regel eine Vorlaufzeit von 2 – 3 Wochen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und vertragliche Vereinbarungen festzulegen. Wägen Sie dennoch in aller Ruhe ab, welchen Pflegedienst Sie beauftragen möchten.

Pflegedienst nimmt Kontakt mit Klinik auf
Haben Sie sich für einen Pflegedienst entschieden, wird dieser Kontakt mit der Klinik aufnehmen und mit dem ärztlichen Attest und der Verordnung über häusliche Krankenpflege zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der zuständigen Krankenkasse einreichen.

Pflege zu Hause auf Probe
Fragen Sie die Klinik, ob Sie Ihren Patienten vor der endgültigen Entlassung an einigen Wochenenden „zur Probe“ mit nach Hause nehmen können. Sie können dabei prüfen, wie gut Sie auf eine Pflege zu Hause eingestellt sind.

Pflegeteam wird gebildet
Der Pflegedienst stellt nach Zusage der Krankenkasse ein Pflegeteam für den betroffenen Patienten zusammen. Die Pflegedienstleitung steht Ihnen dann als Ihr zukünftiger Ansprechpartner bezüglich der pflegerischen Versorgung zur Verfügung.

Hilfsmittelversorgung
Der Pflegedienst kümmert als weiterer Versorger auch um die notwendigen Hilfsmittel. Es erfolgt eine Abklärung mit der Rehaklinik und mit dem Sanitätshaus / Medizinischen Versorger, welche die Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Spezialmatratze, Heimbeatmungsgerät, Absauggerät, Sondomat für Ernährung, Hebelifter…) und Verbrauchsmittel (z.B. Sondennahrung, Inkontinenzmaterial, Katheterversorgungsmaterial, Verbandsmaterialien, ….) termingerecht und während der weiteren Versorgung zur Verfügung stellt.

Therapieverordnungen
Der weiterbehandelnde Hausarzt verordnet in der Regel auch die weiteren Hilfsmittel und Therapien. Über die Möglichkeit der Langzeitverordnungen ist es auch möglich fortlaufend die Rezepte für Physio- und Ergotherapie und für Logopädie zu erhalten. Diese Verordnungen fallen nicht unter das Budget des Hausarztes – er kann deshalb eine Verordnung aus diesem Grund nicht ablehnen.

Entlassung nach Hause
Am Tag der Entlassung müssen alle Hilfsmittel und nötigen Materialien zu Hause zur Verfügung stehen. Der Patient wird mit einem Krankentransport (evtl. in Begleitung eines Arztes) nach Hause begleitet. Die Pflegekräfte des von Ihnen beauftragten Pflegedienstes sind vor Ort und werden in die Handhabung der Geräte (Beatmungsgerät, Absauggerät, Pflegebett…) durch einen Mitarbeiter des Sanitätshauses eingewiesen.

Pflege und Therapie zu Hause ist Teamarbeit
Die Pflege und Betreuung zu Hause ist eine neue Situation, auf die sich sowohl der Patient, als auch die Angehörigen und die vor Ort tätigen Pflegekräfte einstellen müssen. In den ersten Wochen wird es vorrangiges Ziel sein, den Gesundheitszustand des Patienten zu stabilisieren und alle an der Pflege beteiligten einzuarbeiten. Ein gutes Miteinander ist wichtig und ausschlaggebend für eine harmonische und erfolgsorientierte Pflege und Therapie zu Hause.
Regelmäßig bieten wir regional für unsere Mitglieder, die pflegende Angehörige sind, kostenlose Pflegekurse an. In Zusammenarbeit mit unseren Mitglieds-Einrichtungen und Therapeuten haben wir die Möglichkeit spezielle Themen anzubieten und auch hier den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Angehörigen mit einzubeziehen. Erfragen Sie die aktuellen Termine in unserer Geschäftsstelle.








 
 
 
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