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Wichtig für Angehörige

Was Sie als Angehöriger tun können oder auch tun müssen!

Die Rolle der Angehörigen

Angehörigen kommt bei der Betreuung der Patienten eine besondere Rolle zu. Sie können Zuwendung, Geborgenheit und vor allem Zeit geben. Wichtige Dinge also, die vom Fachpersonal meist nicht leistbar, aber für einen positiven Verlauf von elementarer Bedeutung sind. Patienten vertrauen am ehesten den Angehörigen, diese erkennen  Veränderungen des Patienten und auch Änderungen im Verlauf der Krankheit vielfach früher als Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal. Hier kann unser Verband durch Information helfen, Fragen beantworten, begleiten und persönlich unterstützen.

 

Rechtliche Betreuung sichern
Liegen keine schriftliche Vorsorgevollmacht, keine Patientenverfügung oder eine andere Vollmacht vor, sollte die Familie sofort in Absprache die (vorläufige) rechtliche Betreuung mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Vormundschaftsgericht/ Amtsgericht für den Patienten beantragen. Damit sichern Sie sich Mitsprache- und Entscheidungsrechte. Dabei werden eine oder mehrere Personen zum „Betreuer“ bestellt.

Der Aufgabenkreis eines Betreuers für den Betroffenen umfasst:

  • Sorge für die Gesundheit (medizinische Behandlungen, Operationen, Therapien)
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Vermögenssorge (Bank- und Kontovollmacht)
  • Entgegennahme, öffnen und erledigen der Post
  • Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung


Machen Sie diesen Schritt unbedingt bereits während der Zeit auf der Intensivstation.

Beantragen Sie diese Betreuung nicht, kann die Klinik eine Betreuung von Amts wegen einleiten, wodurch Ihrem Patienten möglicherweise ein amtlicher Betreuer zugeteilt wird.
Sie haben dann keinerlei Rechte mehr über Ihren Angehörigen!
Hierzu können Sie sowohl beim Bundesjustizministerium als auch beim Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes kostenlos eine Broschüre „Betreuungsrecht/Rechtliche Betreuung“ anfordern.

Wichtige Entscheidungen sind zu treffen

Schrittweise sollten die Angehörigen in Entscheidungen über den Therapieverlauf einbezogen werden, z.B. die Frage, in welche Klinik der Patient verlegt wird. Im weiteren Verlauf werden die Angehörigen immer mehr selbst die Verantwortung für Ihren Patienten übernehmen – bis hin zu der Frage, ob die Angehörigen den Patienten langfristig zu Hause betreuen wollen und können.

Diese Schritte kommen in den meisten Fällen sehr schnell nacheinander.

  • Die durchschnittliche Verweildauer auf der Intensivstation beträgt ein bis  drei Wochen.
  • Die durchschnittliche Verweildauer in der Frührehabilitation beträgt vier bis sechs Wochen.
Bereits nach zwei Monaten muss in vielen Fällen die Weiche für eine langfristige Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause gestellt werden.

Viele Angehörige fühlen sich dabei überfordert und sollten unbedingt fachkundige Hilfe suchen. 

Unsere  Broschüre zu diesem Thema

"Das Betreuungsrecht in der Praxis"

Die Broschüre von Christian Winter umfasst 60 Seiten mit nützlichen Ratschlägen und Tipps rund um das Thema Betreuung.
Sie können die gedruckte Broschüre jederzeit in unserer Geschäftsstelle anfordern. 
Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

 
 
 
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