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Finanzierung der Pflege

Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

In den meisten Fällen, wenn nicht ein Arbeits- oder Wegeunfall oder ein schadenersatzpflichtiges Drittverschulden vorliegt, wird die Finanzierung im Wesentlichen auf der Pflegeversicherung aufbauen. Die ist allerdings, im Unterschied zur Krankenversicherung nur eine „Teilkasko“- Versicherung: Sie leistet nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag, welcher aber die tatsächlich entstehenden Kosten nur zu einem (zumeist geringen) Teil abdeckt.

Der Rest muss zunächst aus dem Vermögen des Betroffenen und danach von den unterhaltsverpflichteten Angehörigen bestritten werden. Erst wenn das nicht ausreicht, tritt die Leistungspflicht der Sozialhilfe ein. Spätestens hier wird deutlich, dass die Schädel-Hirnverletzung die Lebenssituation der gesamten Familie komplett verändern kann.

Der Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt von der Schwere der Schädigung und dem Umfang der notwendigen Pflege ab, d.h. welche pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen benötigt werden und welcher Zeitbedarf für jede Leistung zu veranschlagen ist. Diese benötigten Minuten werden addiert und daraufhin wird eine Eingruppierung in eine von 5 Pflegegraden vorgenommen. 

Weitere Information zu den aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie unter:

www.vdek.com (Verband der Ersatzkassen)

www.bmg.bund.de (Bundesgesundheitsministerium)

www.verbraucherzentrale.de

Finanzielle Absicherung bei Unfall

In dem Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder eines schadenersatzpflichtigen Drittverschuldens ist die Finanzierung der weiteren Pflege und Versorgung deutlich einfacher. Diese Versicherungen übernehmen auch den evtl. notwendigen Wohnungsumbau, decken den Aufwand für die Pflege ab und übernehmen ebenfalls Therapien in einem größeren Umfang als die gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig, bei der der Arbeitgeber des Patienten Mitglied ist. Bei Kindergartenkindern oder Schülern ist es der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV). Nehmen Sie möglichst bald nach dem Ereignis Kontakt dahin auf. Ein persönlicher Berater wird sich um Sie kümmern.
Muss eine „normale“ Versicherung für den Schaden und dessen Folgen aufkommen, nehmen Sie bitte einen Fachanwalt zu Hilfe. Ohne fachliche Hilfe wird Ihre ohnehin schwierige Situation möglicherweise ausgenutzt, Ihnen nicht alles zustehende zu geben. Lassen Sie sich nicht auf eine „einmalige Abfindungssumme“ ein. Sie wissen nicht, wie sich Ihr Patient entwickelt und wie lange der Erkrankungsprozess dauern wird und vor allem wissen Sie nicht, welche Kosten noch auf Sie zukommen.

Wenn Sie sich nicht frühzeitig und intensiv um die Finanzierung kümmern, bekommen Sie zu dem Gesundheitsproblem Ihres Angehörigen ein möglicherweise existenzbedrohendes finanzielles Problem hinzu.

Sie sollten sich zur finanziellen Situation sorgfältig beraten lassen z. B. Sozialdienste der Kliniken, Anwälte für Sozialrecht etc. Auch die aufnehmenden Pflegeeinrichtungen bieten Unterstützung und Beratung zur Finanzierung der hier entstehenden Kosten an.

Sollte bei Ihrem Patienten ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Pflegefehler des Personals vorliegen, kontaktieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Medizinrecht.
Auch hier stellt der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. seinen Mitgliedern Kontaktdaten zur Verfügung.

 
 
 
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