Nach dem „Gemeinsamen Rundschreiben der „Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene“ zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen gemäß §20h SGB V“ vom Oktober 2016, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenen Mittel darzustellen.
Im Rechnungsjahr 2024 haben wir folgende Förderungen nach § 20h SGB V erhalten:
GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe auf Bundesebene *
Summe der Förderung auf Bundesebene
Pauschalförderung
56.000,00 €
56.000,00 €
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Bestehend aus: dem Verband der Ersatzkassen e.V., dem AOK-Bundesverband GbR, dem BKK Dachverband e.V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.