Nach dem „Gemeinsamen Rundschreiben der „Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene“ zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen gemäß §20h SGB V“ vom Oktober 2016, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenen Mittel darzustellen.
Im Rechnungsjahr 2022 haben wir folgende Förderungen nach § 20h SGB V erhalten:
GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe auf Bundesebene *
Summe der Förderung auf Bundesebene
Pauschalförderung
54.000,00 €
54.000,00 €
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit im Sinne unserer betroffenen Menschen nach schwerem Schädel-Hirntrauma, mit/ ohne Koma oder Wachkoma und ihren Familienangehörigen!