Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen gemäß §20h SGB V vom Oktober 2016, sind alle Förderungsempfänger dazu verpflichtet eine Transparenz über die erhaltenen Mittel darzustellen.
Im Rechnungsjahr 2024 haben wir folgende Förderungen nach § 20h SGB V erhalten:
GKV-Gemeinschaftsförderung
Selbsthilfe auf Bundesebene *
Summe der Förderung auf Bundesebene
Pauschalförderung
56.000,00 €
56.000,00 €
*
Bestehend aus: dem Verband der Ersatzkassen e.V., dem AOK-Bundesverband GbR, dem BKK Dachverband e.V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.