Wichtig für Angehörige
Sie sind für den Patienten unersetzlich:
Emotionale Stütze: Ihre Vertrautheit und Zuwendung fördern die Genesung.
Frühwarnsystem: Sie bemerken Veränderungen oft schneller als das medizinische Personal
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung existiert:
Beantragen Sie sofort eine rechtliche Betreuung beim zuständigen Amtsgericht.
Das sichert Ihnen Entscheidungsrechte (z.B. über Therapien, Aufenthalt, Finanzen).Wichtig:
Ohne Antrag kann das Gericht einen fremden Betreuer bestellen - Sie verlieren alle Mitspracherechte!
Kostenlose Infos: Broschüren zum Betreuungsrecht gibt es beim Bundesjustizministerium.
Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Operationen oder Therapien
Einwilligung in Pflegemaßnahmen
Wahl des Wohnortes (z.B. Pflegeheim, betreutes Wohnen)
Verwaltung von Bankkonten, Renten oder Eigentum
Bezahlung von Rechnungen (Miete, Pflegekosten)
Anträge stellen (z.B. Pflegegrad, Sozialhilfe)
Vertretung vor Gericht oder Ämtern
Entgegennahme und Bearbeitung von Briefen (z.B. Rechnungen, behördliche Schreiben)
Schrittweise sollten Angehörige in Entscheidungen über den Therapieverlauf einbezogen werden, z.B. in welche Klinik der Patient verlegt wird bis hin zur Frage, ob der Patient langfristig zu Hause betreut werden kann.
Diese Entscheidungen müssen oft sehr schnell gefällt werden:
- Die durchschnittliche Verweildauer auf der Intensivstation beträgt meist nur 1-3 Wochen.
- Die durchschnittliche Verweildauer in der Frührehabilitation beträgt ca. 4-6 Wochen.
- Meist nach 2 Monaten muss entschieden werden wie die langfristige Versorgung gesichert werden kann (z.B. Pflege zu Hause, mit oder ohne Pflegedienst oder Verlegung in eine Einrichtung)